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Großereignis im Außenhandel: Neue Anforderungen für Waren, die in den Zoll der Europäischen Union gelangen

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Großereignis im Außenhandel: Neue Anforderungen für Waren, die in den Zoll der Europäischen Union gelangen

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Datum:22.03.2024

Diese Woche hat die Europäische Union neue Anforderungen an die Verfahren und Standards für Waren eingeführt, die in ihre Zollbehörden gelangen. Diese neuen Anforderungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Konformität importierter Waren zu verbessern und gleichzeitig den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zu stärken, um dem sich ständig verändernden internationalen Handelsumfeld gerecht zu werden.

Erstens sind Importeure nach den neuen Anforderungen verpflichtet, detailliertere und genauere Informationen über die Waren bereitzustellen, einschließlich ihrer Eigenschaften, ihres Ursprungslandes, Herstellerinformationen und mehr. Dies wird den EU-Zollbehörden dabei helfen, die Situation importierter Waren besser zu verstehen und sicherzustellen, dass sie die EU-Gesetze, -Vorschriften und -Qualitätsstandards einhalten.

Zweitens verschärfen die neuen Anforderungen auch die Sicherheitskontrollen importierter Waren. Der EU-Zoll wird strengere Kontrollen bei Einfuhren bestimmter Sektoren oder Hochrisikogüter durchführen, um die Einhaltung relevanter Sicherheitsstandards sicherzustellen und zu verhindern, dass unqualifizierte oder schädliche Waren auf den EU-Markt gelangen.

Um den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum zu stärken, werden die EU-Zollbehörden außerdem ihre Bemühungen zur Bekämpfung gefälschter Waren verstärken. Importeure sind verpflichtet, mehr Informationen über geistige Eigentumsrechte an den Waren bereitzustellen und sicherzustellen, dass ihre Produkte keine geistigen Eigentumsrechte verletzen. Der Zoll wird die Überwachung und Durchsetzung gefälschter Waren verstärken, um die legitimen Rechte und Interessen der Inhaber geistiger Eigentumsrechte zu schützen.

Diese neuen Anforderungen stellen höhere Anforderungen und Herausforderungen für Außenhandelsunternehmen dar und erfordern von ihnen, die Verwaltung und Kontrolle von Produktinformationen zu stärken, um die Einhaltung der EU-Einfuhrbestimmungen sicherzustellen. Gleichzeitig trägt es dazu bei, die Einhaltung der Vorschriften und die ordnungsgemäße Entwicklung des internationalen Handels zu fördern und den Verbrauchern sicherere und zuverlässigere Waren zu bieten.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. März 2024